Weiter thematisiert sie beispielsweise nacktes Spielen ihrer Brüder, diese hätten einmal an der I._____strasse ihre „Schnäbis“ aneinander gehalten. Sodann äussert sich die Straf- und Zivilklägerin zu weiteren sexuellen Handlungen, die ihr als Opfer während der Kindergarten- und Schulzeit widerfahren sind, welche sie aber personell, zeitlich und inhaltlich klar von den gegenüber dem Beschuldigten im Raum stehenden Vorwürfen abgrenzt. Ebenso gibt sie auf Nachfrage bekannt, dass ihr Bruder M.________ sie in einem Ferienlager am Rücken fixiert und hinter ihr Beischlafgeräusche gemacht habe (pag.