Dass ihre Mimik stellenweise nicht gut erkennbar ist, liegt mitunter an der grossen Brille mit Rand und ihrem nach unten gerichteten Blick. Schliesslich ist zu beachten, dass nicht jedes Kind dieselben Gefühlsregungen zeigt, wenn es zu einem Missbrauch befragt wird. Ein diesbezüglicher Vergleich zur Aussage des Bruders der Straf- und Zivilklägerin ist nicht aussagekräftig. Insgesamt stehen die geäusserten Gefühle sowie die nonverbalen Signale, welche die Straf- und Zivilklägerin aussendet, durchaus in Einklang mit den von ihr geschilderten Missbrauchsvorwürfen und lassen die Schilderungen als glaubhaft erscheinen.