Die Straf- und Zivilklägerin konkretisiert auch, was sie „grusig“ empfunden habe, nämlich das schwere Atmen des Beschuldigten während der Umarmungen im Bett. Einmal äussert sie auf die Frage, ob der Vater beim Berühren der Scheide länger darauf verweilt sei, explizit ein langgezogenes und stimmlich moduliertes „wääh“ und gibt an, das hätte sie nicht ausgehalten (DVD pag. 27, ab Min. 14:31). Auch die Erklärung, dass sie den Missbrauch aufgrund des Sexualkundeunterrichts bemerkt habe, schildert sie lebhaft mit den Worten «hä, das passiert mir ja» und «er darf das nid» (DVD pag.