Obschon die Straf- und Zivilklägerin bei ihren Aussagen in den Videobefragungen auf den ersten Blick distanziert wirken mag, erscheinen diese nicht gefühlsarm, sondern durchaus adäquat. Bei der Schilderung der Übergriffe hält sie ihren Kopf oft angewidert zurück oder runzelt die Augenbrauen. Über grosse Strecken der Befragung sieht sie nach ihren Antworten betreten nach unten, richtet jedoch dann den Blick wieder aufmerksam auf die einvernehmende Polizistin, als diese die Befragung fortsetzt. Die Straf- und Zivilklägerin konkretisiert auch, was sie „grusig“ empfunden habe, nämlich das schwere Atmen des Beschuldigten während der Umarmungen im Bett.