10.2.1 hiervor). Schliesslich schil- 25 dert die Straf- und Zivilklägerin auch eigene Gedanken während den Handlungen, indem sie angibt, sie habe sich gefragt, was sie falsch mache, als der Vater sie aufgefordert habe, sich normal zu benehmen, bevor die Mutter jeweils das Zimmer betrat. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Schuldgefühle bei Opfern sexuellen Missbrauchs häufig vorkommen. Obschon die Straf- und Zivilklägerin bei ihren Aussagen in den Videobefragungen auf den ersten Blick distanziert wirken mag, erscheinen diese nicht gefühlsarm, sondern durchaus adäquat.