Sie habe es nicht ihrer Mutter, sondern G.________ erzählt, weil sie Angst vor der Reaktion in der Familie gehabt habe, sie habe es aber erzählen müssen, weil sie es lange in sich hinein gefressen habe (DVD pag. 15, Min. 14:21). Hierzu passen auch die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin vor oberer Instanz, welche noch einmal deutlich machten, dass sie innerhalb der Familie niemanden hatte, dem sie sich hätte anvertrauen können (vgl. Ziff. 10.2.1 hiervor).