Sie wisse jedoch nicht, wie sie jeweils ins Ehebett gelangt sei, sie vermute aber, dies sei nicht freiwillig gewesen, sondern der Vater habe sie wohl gerufen. Ebenso gab die Straf- und Zivilklägerin an, der Beschuldigte habe auch mit ihren Brüdern im Bett gekuschelt, mit dem jüngeren auch noch in E.________(Ortschaft), wobei sie klar verneinte zu wissen, was im Bett der Brüder vorgefallen sei. Schliesslich erklärte sie, sie wisse nicht, in welchem Zustand der Penis des Beschuldigten gewesen sei, als sie und ihr Bruder ihn angefasst hätten, und begründet dies plausibel damit, dass sie männliche Geschlechtsteile sonst nie sehe. Er sei aber hart anzufassen gewesen. Sie erklärte auch,