Als nachvollziehbar erscheint weiter die Angabe betreffend die Bekleidung (Pyjamas), welche ein Wickelspiel in der von der Strafund Zivilklägerin geschilderten Art erleichtert. Die Straf- und Zivilklägerin differenzierte sodann bei den Befragungen klar, ob sie etwas wusste, nicht wusste oder bloss vermutete. So gab sie an, sie wisse nicht, ob der Beschuldigte mit dem Finger in ihre Vagina eingedrungen sei, in der zweiten Befragung verneinte sie dies explizit. Sie wisse jedoch nicht, wie sie jeweils ins Ehebett gelangt sei, sie vermute aber, dies sei nicht freiwillig gewesen, sondern der Vater habe sie wohl gerufen.