Insgesamt sind die Belastungen durchwegs moderat und klar umgrenzt. Die Straf- und Zivilklägerin verknüpft ihre Schilderungen betreffend das Spiel mit dem Wickeln sodann mit logischen Interaktionen: Wenn die Mutter ins Zimmer gekommen sei, habe der Beschuldigte ihr (der Straf- und Zivilklägerin) gesagt, sie müssten sich nun wieder „normal“ verhalten. Gelegentlich habe er sie auch unter der Bettdecke versteckt. Zudem habe ihr der Beschuldigte verboten, über die Handlungen zu sprechen. Als nachvollziehbar erscheint weiter die Angabe betreffend die Bekleidung (Pyjamas), welche ein Wickelspiel in der von der Strafund Zivilklägerin geschilderten Art erleichtert.