Sie gibt auch an, sie wisse nicht, wie oft das Streicheln ihrer Scheide passiert sei, und schätzt wöchentlich. Die Anzahl der Zungenküsse schätzt sie auf einen bis 30, gibt aber gleichzeitig ihre diesbezügliche Unsicherheit an und sagt, sie wisse es nicht. Die Kammer geht aufgrund der Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin bezüglich der Küsse von einer mehrfachen Tatbegehung aus, eine genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden, da es sich bei den Angaben der Straf- und Zivilklägerin um eine blosse Schätzung handelt. Insgesamt sind die Belastungen durchwegs moderat und klar umgrenzt.