Weiter erinnert sie sich auch an andere Anlässe, bei welchen der Beschuldigte sie am ganzen Körper gekitzelt hat. Als besonderen Vertrauensbruch des Beschuldigten hebt die Straf- und Zivilklägerin hervor, dass der Beschuldigte sie an der Scheide angefasst habe, als die ganze Familie im Ehebett herumgeblödelt und sie sich freiwillig dorthin begeben habe. Ihrer Auffassung nach hat der Beschuldigte die Situation ausgenutzt, weshalb sie solche Situationen danach gemieden hat. Auch in zeitlicher Hinsicht macht die Straf- und Zivilklägerin differenzierte Angaben.