Während das Wickelspiel mit den Berührungen an ihrer nackten Scheide regelmässig im Elternbett oder in ihrem eigenen Bett im L.________(Wohnsiedlung) stattfand, ereigneten sich die Zungenküsse auf dem Salontisch. Auch die unerwünschten Umarmungen, bei welchen sie das Geschlechtsteil des Vaters spürte, ereigneten sich vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, als sie im Bett lagen. Dabei schildert die Zivilklägerin spezielle Umstände, die auf Selbsterlebtes hindeuten, so die Zungenküsse in Tintenfischstellung, wobei der Vater auf dem Tisch – und nicht etwa, wie ein Aussenstehender erwarten würde, auf einem Stuhl oder etwa dem Sofa – sass.