In der ersten Videobefragung erzählt die Strafund Zivilklägerin die Erlebnisse überwiegend frei, ohne dass die befragende Person nachhakt, während die Polizistin der Straf- Zivilklägerin in der zweiten Einvernahme konkrete Fragen stellt. Dabei decken sich die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zu den sexuellen Übergriffen durch ihren Vater, welche sie an beiden Videobefragungen als auch vor der oberen Instanz gemacht hat. Wesentliche Wider- 23 sprüche im Kerngeschehen sind keine zu erkennen.