Die Kammer erachtet in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin als konkret, schlüssig und detailliert. Sie erzählt sprunghaft von ihren Erlebnissen und kann immer wieder auf einzelne Themen zurückkommen, was für Selbsterlebtes spricht. In der ersten Videobefragung erzählt die Strafund Zivilklägerin die Erlebnisse überwiegend frei, ohne dass die befragende Person nachhakt, während die Polizistin der Straf- Zivilklägerin in der zweiten Einvernahme konkrete Fragen stellt.