So zeichnete die Strafund Zivilklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ein düsteres Bild der Familienverhältnisse. Gemäss ihren Aussagen wurden grosse Teile der Hausarbeiten den Kindern überlassen, zudem erhielten diese oftmals kein Mittagessen und mussten bei den Nachbarn essen gehen, weil ihre Mutter den Vormittag verschlief. Bei dieser Ausgangslage erscheinen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zum Auslöser für den Streit umso glaubhafter, da der Gang zum Nachbarn G.__