sowie von R.________ stimmen insoweit überein. Die Spannungen gipfelten in einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin betreffend ihre Schnupperlehre. Die Straf- und Zivilklägerin schnupperte in der letzten Septemberwoche 2016 in einem Gastgewerbebetrieb in Q.________(Ortschaft) als Köchin. Sie wurde am ersten Abend vom Arbeitgeber gefragt, ob sie an den Folgetagen jeweils Zimmerstunde machen und die Arbeit erst am späten Abend beenden könne.