10.2 Würdigung der subjektiven Beweismittel 10.2.1 Anlass zur Einleitung des Strafverfahrens Der Einleitung des Strafverfahrens gingen unbestrittenermassen Spannungen im Elternhaus der Straf-und Zivilklägerin voraus. Diese beklagte sich darüber, dass sie sich neben der Schule oft um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmern 21 musste und es kam häufig zu Streit. Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin, des Beschuldigten, des Zeugen G.________ sowie von R.________ stimmen insoweit überein.