20 früher Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung hätten zeigen müssen. Gemäss der LANTANA treten die im Bericht aufgeführten Merkmale einer solchen Störung entweder innerhalb von sechs Monaten nach dem Belastungsereignis oder aber nach Ende einer Belastungsperiode auf. Hierbei gilt es insbesondere zu berücksichtigen, dass die LANTANA die Straf- und Zivilklägerin erst begutachtet hat, nachdem die Übergriffe bekannt wurden.