Es sei ihr nicht möglich gewesen, sich im offenen Rahmen mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Sie entziehe sich Gesprächen unter Jugendlichen, sobald deren Inhalt in eine sexuelle Richtung gehe. Die Straf-und Zivilklägerin sei sehr schreckhaft. Zudem fehle ihr oft die notwendige Konzentration, um ihr schulisches Potenzial auszuschöpfen. Gemäss der fallführenden Psychologin werde es voraussichtlich noch lange dauern, bis die Straf- und Zivilklägerin ihre Erlebnisse verarbeiten und ein unbelastetes Leben führen könne (pag. 337 f.).