vom Familien Support Bern West, die fallführende Sozialpädagogin der Wohngruppe, in welcher die Straf- und Zivilklägerin wohnt, schreibt in ihrem Bericht vom 25.6.2018, die Straf- und Zivilklägerin weise nach wie vor grosse Ängste auf, sie habe wiederkehrende Erinnerungen und schlechte Träume. Das Alleinsein bereite ihr Mühe. Sie wahre die Distanz zu Jungs und zu viel Nähe löse bei ihr den Impuls von Flucht aus. Vom internen Aufklärungsunterricht habe sie sich dispensieren lassen. Es sei ihr nicht möglich gewesen, sich im offenen Rahmen mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.