Es sei für sie schwierig, über erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und sie werde von unangenehmen Reizen überflutet, was als Kontrollverlust empfunden werde. Die Straf- und Zivilklägerin habe Gedankenkreisen, Ein- und Durchschlafstörungen, sei ängstlicher und habe Konzentrationsstörungen (pag. 281 ff.). Frau W.________ vom Familien Support Bern West, die fallführende Sozialpädagogin der Wohngruppe, in welcher die Straf- und Zivilklägerin wohnt, schreibt in ihrem Bericht vom 25.6.2018, die Straf- und Zivilklägerin weise nach wie vor grosse Ängste auf, sie habe wiederkehrende Erinnerungen und schlechte Träume.