Die Straf- und Zivilklägerin begab sich gemäss Bericht der LANTANA, Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt, vom 7.11.2017 nach der zweiten polizeilichen Einvernahme am 13.1.2017 in psychotherapeutische Behandlung im Zwei-Wochen- Rhythmus. Gemäss diesem Bericht leidet die Straf- und Zivilklägerin an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Es sei für sie schwierig, über erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und sie werde von unangenehmen Reizen überflutet, was als Kontrollverlust empfunden werde.