Aus der Krankheitsgeschichte des Beschuldigten lässt sich schliessen, dass die paranoide Schizophrenie lediglich punktuell Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre im Zusammenhang mit seiner damaligen Scheidung auftrat und dass diese Störung aber im Alltag längerfristig keine Auswirkungen hatte. Hinweise auf psychische Probleme in Form einer Belastungsstörung ergeben sich aus den Akten erst wieder ab dem Jahr 2014 im Zusammenhang mit dem rezidivierenden Blasenkarzinom – wobei auch diese Probleme ohne Folgen behandelt werden konnten – und eben schliesslich ab Oktober 2016, als das vorliegende Strafverfahren in Gang kam.