Der Beschuldigte zeigte gemäss dem Aufnahmebericht der psychiatrischen Dienste E.________(Ortschaft) vom 24.11.2016 vermehrten Rededrang und wies zeitweise ein psychotisch anmutendes Denken auf, wobei seine Angaben weder positiv noch negativ verifiziert werden konnten. Die psychiatrischen Dienste E.________(Ortschaft) diagnostizierten eine paranoide Schizophrenie und eine aktuell psychosoziale Situation mit Belastung im Bezug auf den Familienkreis. Der Beschuldigte zeigte gemäss den psychiatrischen Diensten bereits in den Wochen nach der Anmeldung subjektiv eine Besserung des Zustandsbildes.