Nach dem Eklat mit der Straf- und Zivilklägerin vom 29.9.2016 begab sich der Beschuldigte am 24.11.2016 in Behandlung bei den psychiatrischen Diensten E.________(Ortschaft), weil er an schlaflosen Nächten und wegen der sozialen Isolation von der Familie litt. Der Beschuldigte zeigte gemäss dem Aufnahmebericht der psychiatrischen Dienste E.________(Ortschaft) vom 24.11.2016 vermehrten Rededrang und wies zeitweise ein psychotisch anmutendes Denken auf, wobei seine Angaben weder positiv noch negativ verifiziert werden konnten.