Würdigt man auf der anderen Seite die Aussagen des Beschuldigten A.________ und würde man die Diagnose der anamnestischen paranoiden Schizophrenie ausblenden, so würden seine Aussagen teilweise als seltsam und unglaubwürdig qualifiziert werden. Wie obenstehend ausgeführt, sind aber genau diese Aussagen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung zu würdigen und werden damit für das Gericht erklärbar. A.________ sorgte sich ständig darum, dass seine Tochter – sei es durch ihn selbst oder durch andere männliche Personen in ihrem Leben – in ihrer sexuellen Integrität verletzt werden könnte.