in keiner der Einvernahmen irgendwelche Krankheitsanzeichen geschildert hat. Auch ihr auffällig passives, emotionsloses und ruhiges Verhalten in der Befragung wertet das Gericht zu ihren Ungunsten, zumal ein solches Benehmen eines 14-jährigen Kindes, welches eine derart belastende Geschichte erzählt, aussergewöhnlich ist.