Er könne bestätigen, was er damals gesagt habe (pag. 518 Z. 4 ff.). C.________ habe viel Handyund Tabletverbot gehabt, er wisse aber nicht ob das an jenem Morgen ein Thema gewesen sei. Betreffend ungebührlichen Körperkontakt seitens ihres Vaters habe sie ihm das mit dem Bett erzählt, dass er nackt zu ihr ins Bett gewollt habe. Es seien viele Jahre vergangen inzwischen, er habe selber Stress, er könne nicht mehr dazu sagen, er wisse es nicht mehr (pag. 518 Z. 19 ff.). 8.2.8 Aussagen der Tanten der Straf- und Zivilklägerin Auf die Angaben der Tanten der Straf- und Zivilklägerin, V.________ (pag. 56 ff.) und S.__