50 Z. 80 ff.). Hinsichtlich der Vorwürfe betreffend sexueller Übergriffe habe ihm die Straf- und Zivilklägerin erzählt, der Beschuldigte habe sie an den Brüsten angefasst als sie die Grippe hatte und er sie mit Salbe eingerieben habe, er habe ihr einen Klaps auf den Po gegeben, sie im Schambereich angefasst und er sei zu allen drei Kindern 15 ins Bett schlafen gegangen. Der Beschuldigte habe auch gewollt, dass die Strafund Zivilklägerin ihn mit der Zunge küsse (pag. 51 Z. 107 ff.). Sie habe ihm nicht erzählt, ob solche Sachen mehrmals passiert seien.