Später habe die Mutter mit ihm telefoniert und gefragt, was „abgehe“. Er selbst habe dann die Jugendberatungsstelle kontaktiert und einen Gesprächstermin vereinbart. Er habe die Straf- und Zivilklägerin abgeholt. Diese habe dann ein Einzelgespräch gehabt und er habe sie an diesem Tag nicht mehr gesehen (pag. 50 Z. 80 ff.).