_ gab gegenüber der Polizei an, er habe zuerst die Mutter der Straf- und Zivilklägerin als Nachbarin kennen gelernt. Deren Tochter, die Straf- und Zivilklägerin, habe eine gute Beziehung zu Kindern gehabt, weshalb sie auf seine (G.________s) Tochter aufgepasst habe. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm Sachen aus der Familie erzählt, auch, dass sie Stress habe und den ganzen Haushalt machen müsse (pag. 49 Z. 22 ff; pag. 50 Z. 51 ff und Z. 59 ff.). Er selbst habe bemerkt, dass ihre Mutter überlastet gewesen sei (pag. 49 Z. 22 ff.).