Betatschen könne man nur eine Frau, so etwas habe er noch nie bei einem Knaben gesehen. Er habe im Bett noch nie etwas mit seinem Vater machen müssen, was er nicht gern gehabt habe. Er würde den Penis des Vaters nie anfassen, so etwas habe der Vater nie von ihm verlangt und er habe auch nie gesehen, dass C.________ oder M.________ so etwas gemacht hätten (pag. 33 ff.). 8.2.7 Aussagen von G.________ G.________ gab gegenüber der Polizei an, er habe zuerst die Mutter der Straf- und Zivilklägerin als Nachbarin kennen gelernt.