Der im Zeitpunkt der Befragung 12-jährige F.________, Sohn des Beschuldigten und Bruder der Straf- und Zivilklägerin, sagte im Rahmen der Videobefragung vom 5.12.2016 aus, es sei vorgekommen, dass man sich in der Familie „Müntschis“ auf den Mund, die Wange oder die Stirn gegeben habe. Er könne dies nicht ausstehen und es „gruuse“ ihn. Es sei vorgekommen, dass er mit den Geschwistern im Bett der Eltern geschlafen habe, wobei sie jeweils Pyjamas getragen hätten. Diese hätten sie nur zum Duschen ausgezogen. F.________ verneint, dass er seinen Vater jemals nackt im Bett gesehen habe.