Sie habe ihn einfach auf die Wange küssen wollen, er habe aber seinen Kopf gedreht und habe ihr einen Kuss auf den Mund gegeben. Er habe es nicht akzeptiert. Auch der Tochter ihrer Schwester S.________, T.________, habe er gegen ihren Willen zur Begrüssung oder Verabschiedung Küsse auf den Mund gegeben (pag. 43 Z. 62 ff.). C.________ habe ein gutes Verhältnis zum Nachbarn G.________. Sie sorge sich oft um dessen kleine Tochter und er helfe ihr bei den Hausaufgaben, worüber sie froh sei. Der Beschuldigte habe es gar nicht gerne, wenn C.________ sich bei G.________ aufhalte (pag. 44., Z. 143 ff.).