13 Im zweiten Brief vom 8.1.2017 wiederholt der Beschuldigte die bisher gemachten Angaben weitgehend, weshalb darauf verzichtet wird, diese wiederzugeben. 8.2.5 Aussagen von R.________ Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin und Exfrau des Beschuldigten machte hinsichtlich der von der Straf- und Zivilklägerin erhobenen Vorwürfe keine direkten Beobachtungen. Sie habe erst beim Gespräch mit dem Sozialdienst davon erfahren (pag. 43 Z. 46). Sie habe zuvor nie Verdacht geschöpft (pag. 43 Z. 84 f.).