Er wiederholt, wie bereits in seinen Aussagen vor der Polizei, dass C.________ lüge und schauspielere und wiederholt den Vorfall mit dem Wecken seiner Tochter in den Herbstferien 2016, bei welchem diese gegenüber der Mutter fälschlicherweise angegeben habe, er habe sie an der Brust gerieben (pag. 147 ff.).