356 Z. 43 ff.). Auf seine Erstaussagen angesprochen, erklärte der Beschuldigte, er sei jeweils aus Sicherheitsgründen aus dem Bett aufgestanden, als C.________ zu ihm gekommen sei. Er habe nicht gewollt, dass seine Frau eifersüchtig werde oder auf die Idee komme, er habe etwas mit C.________, wenn sie ihn mit C.________ im Bett sehe, dies aufgrund seiner früheren Erfahrungen (pag. 78 Z. 237 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte diesbezüglich weiter an, er habe schauen müssen, dass es zwischen der Straf- und Zivilklägerin und seiner Frau keine Spannungen gegeben habe, er erkläre sich dies mit Eifersucht (pag. 355 Z. 26 ff.).