Er habe Angst gehabt, dass ihr etwas passiere und sie sexuell genötigt werden könnte. In diesem Zusammenhang habe er seltsam gefunden, dass der Nachbar G.________ den ganzen Mittwoch bei C.________ im Restaurant verbracht habe (pag. 73 Z. 52 ff.). Die Aussagen von C.________ erklärte sich der Beschuldigte in seiner Erstbefragung mit der Pubertät, mit dem Umstand, dass sich C.________ an andere Männer hänge, mit dem Handy herumspiele und fern schaue (pag. 67 Z. 238 ff.). In der zweiten Befragung erklärte sich der Beschuldigte die Anzeige der Straf-und Zivilklägerin damit, dass diese ein Trauma von einem anderen Mann habe, beispielsweise von N.________, G.________ oder O.___