74 Z. 87 ff.). Der Beschuldigte gab an, er fühle sich sexuell nicht zu Kindern hingezogen und er sei nicht pädophil (pag. 67 Z. 220 f. und Z. 231). Zu den Umständen der Anzeige führte er aus, C.________ habe am Montag und Dienstag geschnuppert, was gut gegangen sei. Am Mittwoch sei sie spätabends nach Hause gekommen. C.________ und die Mutter hätten abgemacht, dass die Mutter sie am Donnerstagabend im Restaurant abhole und C.________ Zimmerstunde mache. Davon habe er nichts gewusst. Am Donnerstagmorgen habe er ihr die Zimmerstunde verboten. Er habe Angst gehabt, dass ihr etwas passiere und sie sexuell genötigt werden könnte.