, dieser habe ihm (dem Beschuldigten) an der I.________strasse einen solchen Kuss geben wollen, was er nicht erlaubt habe (pag. 66 Z. 189 ff.). In seiner zweiten Befragung bei der Staatsanwaltschaft am 31.3.2017 behauptete er sodann dasselbe von seiner Tochter C.________. Diese habe probiert, ihm einen Zungenkuss zu geben, was er abgewiesen habe. Dies sei aber nicht in E.________(Ortschaft) gewesen, da es ihm dort gesundheitlich schlecht gegangen sei (pag. 74 Z. 111 ff.). Der Beschuldigte machte sogar geltend, C.________ hätte gewollt, dass er mit ihr intim werde und sie berühre, aber er habe abgelehnt (pag. 78 Z. 261; pag. 79 Z. 275 f.).