Sie habe es immer der Mutter gesagt, dass sie das nicht wolle. Einmal, als sie mit dem Beschuldigten im Brockenhaus gewesen sei, habe sie es ihm aber direkt gesagt (pag. 512 Z. 35 ff.). Erneut schilderte die Straf- und Zivilklägerin zudem die Situation, in welcher sie mit dem Beschuldigten im Wohnzimmer im „Tintenfischsitz“ auf einem Tischlein gesessen habe, er sie fest an sich gedrückt und mit der Zunge geküsst habe. Sie erinnerte sich ausserdem daran, dass die Mutter damals hinten dran gesessen sei und sie dies eigentlich hätte sehen müssen, das habe die Straf- und Zivilklägerin „schräg“ gefunden.