14:43 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wiederholte die Straf- und Zivilklägerin im Wesentlichen ihre bis dahin gemachten Aussagen. So führte sie aus, dass sie und der Beschuldigte mehrmals im Bett gewesen seien und sie immer ein Spiel gespielt hätten. Sie hätten gespielt, dass sie ein Baby sei und als ob der Beschul-