Sie habe sich gegen die Umarmungen gesperrt. Der Beschuldigte habe dies bemerkt, und verlangt, dass sie ihn richtig umarme bzw. er habe die Bemerkung gemacht, ihre Reaktion sei wohl wegen ihrer Brüste und er sei beleidigt gewesen. In E.________(Ortschaft) hätten sie sich auch zur Begrüssung morgens umarmt. Sie habe auch bei den Umarmungen in E.________(Ortschaft) seinen Penis an ihrem Bauch gespürt, allerdings hätten die Umarmungen wenige Sekunden gedauert und sie könne keine Angaben zum Zustand des Penis machen (pag. 11 Min. 14:11; pag. 13 Min. 14:42; pag. 23 Min. 14:43 ff.).