14:17 und 14:23; pag. 13 Min. 14:44: pag. 22 Min. 14:37). Ein einziges Mal sei ihr jüngerer Bruder F.________ bei sexuellen Handlungen dabei gewesen. Der Beschuldigte habe seine Pyjamahose im Ehebett ausgezogen und sie beide (die Straf- und Zivilklägerin und F.________) aufgefordert, an seinem Geschlechtsteil zu spielen. Dies hätten sie und ihr Bruder ohne zu hinterfragen gemacht. Der Penis des Vaters habe nach oben gezeigt und er sei anschliessend auf die Toilette gegangen. Sie habe nie mit ihrem Bruder darüber gesprochen. Altersmässig sei ihr Bruder damals im Kindergarten gewesen und sie wisse nicht, ob er sich daran erinnere.