8 dorthin begeben habe. Danach habe sie solche Situationen gemieden (pag. 12 Min. 14:17). Die Berührungen an ihrer Scheide hätten sich im Ehebett der Eltern oder in ihrem Hochbett zugetragen, als sie im L.________(Wohnsiedlung) in Bern gewohnt hätten, wobei sie sich erst ab der ersten Klasse an solche Vorfälle erinnere. Nach dem Umzug nach E.________(Ortschaft) (im Jahr 2014) hätten sich keine derartigen Übergriffe im Bett mehr ereignet, sondern bloss unangemessene Umarmungen, unerwünschte Küsse auf den Mund sowie einmal eine Berührung am Hintern (pag. 12 Min. 14:17 und 14:23;