14:37). Die Straf- und Zivilklägerin nimmt an, die Vorfälle im Bett hätten sich abends zugetragen, weil sie und der Beschuldigte jeweils Pyjamas getragen hätten, wobei der Beschuldigte ihr dann die Hose habe herunterziehen können, um Wickeln zu spielen (pag. 12 Min. 14:27). Der Beschuldigte habe sie ausserdem einmal über den Kleidern an der Scheide angefasst, als die ganze Familie im Ehebett herumgeblödelt und sie sich freiwillig