So gibt sie an, der Beschuldigte habe mit ihr regelmässig zum Schein („virtuell“) im Ehebett und in ihrem eigenen Bett Windeln wechseln gespielt, als sie längst trocken war. Er habe „Luftwindeln“, d.h. gar keine Windeln verwendet, sondern nur so getan, also ob er Windeln wechseln müsste. Dabei sei er ihr jeweils mit der Hand über den Po und die nackte Scheide gefahren. Er sei kurz über die Scheide gefahren, ohne darauf zu verweilen (pag. 11 Min. 14:12; pag. 12 f. Min. 14:29; pag. 22 Min. 14:30). Auch bei anderen Anlässen habe er sie an der Scheide berührt, so etwa, als er sie am ganzen Körper gekitzelt habe (pag. 13 Min. 14:31; pag.