8.2 Subjektive Beweismittel 8.2.1 Vorbemerkung Der Kammer liegen diverse subjektive Beweismittel in Form von Aussagen sowie zweier Briefe des Beschuldigten vor. Deren Inhalt wird nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben. 8.2.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin schildert regelmässige Übergriffe durch den Beschuldigten, ihren Vater. So gibt sie an, der Beschuldigte habe mit ihr regelmässig zum Schein („virtuell“) im Ehebett und in ihrem eigenen Bett Windeln wechseln gespielt, als sie längst trocken war.