8. Beweismittel 8.1 Objektive Beweismittel Der Kammer liegen als Beweisgrundlage die nachfolgend genannten objektiven Beweismittel vor. Auf deren Inhalt wird – soweit erforderlich – im Rahmen der Beweiswürdigung eingegangen. Medizinische Berichte betreffend den Beschuldigten - Gutachten Ärztliches Begutachtungszentrum GmbH (ABI) vom 23.2.2016 (pag. 219 ff.) - Schreiben vom 29.8.2015 betreffend die Aufklärung für die Operation des Blasentumors (pag. 260 ff.) - Operations- und Austrittsbericht vom 3.11.2015, Urologiezentrum Bern (pag.