Im August oder September 2016 in der Familienwohnung am J.________weg in E.________(Ortschaft) habe der Beschuldigte C.________ gezielt von hinten über den Kleidern an den Po gegriffen, als diese gerade ihre Mutter umarmte und ihn weder kommen sah noch sein Zupacken hätte abwehren können(Ziff. 3 der Anklageschrift).